Rechtsberatung (nach § 5 RDG) – immer auf der sicheren Seite.

Verträge sind die Grundlage unternehmerischen Handelns. Deshalb ist es wichtig, sich durch professionelle Beratung und Prüfung gründlich abzusichern. Im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) beraten wir Sie umfassend zu Vertragsentwürfen nach steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten.

  • Überprüfung von Vertragsentwürfen für Gesellschaftsverträge, Unternehmenskaufverträge, Verträge zum Rechtsformwechsel, Geschäftsführeranstellungsverträge, Pensionszusagen etc.
  • Beratung rund um Fragen zu Schenkungen und Erbfolge
  • Berücksichtigung rechtlicher Aspekte bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten dank interdisziplinärer Zusammenarbeit in unserem Haus